Verletzungsgefahr
Die Verletzungsgefahr im Garten- und Landschaftsbau entsteht durch den Umgang mit Werkzeugen, Maschinen und schweren Materialien.
Sicherheit im Garten
Eine Sitzbank auf einem Schulhof, eine Sichtschutzwand im Windbereich oder ein Feuerobjekt auf einer Terrasse wird nicht nur nach Material und Optik bewertet. Bei öffentlicher Nutzung, Kindern, Kanten, Hitze, beweglichen Teilen oder begangenen Flächen muss die mögliche Verletzungsgefahr früh eingeordnet werden.
Die Bewertung hängt vom Einsatzort ab: Wer nutzt das Objekt? Gibt es Kinder, Publikumsverkehr, Nässe, Rutschgefahr, Hitze, scharfe Kanten, Klemmstellen oder besondere Anforderungen an die Befestigung?
Bei Sitzbänken im öffentlichen Raum können sogenannte Fingerfangstellen eine Rolle spielen. Gartenmetall weist darauf hin, dass für Sitzbänke andere Anforderungen gelten als für Spielplatzgeräte. Aufgrund der festen Konstruktion ohne bewegliche Teile und der Nähe zum Boden wird bei entsprechenden Sitzbank-Baureihen kein erhöhtes Verletzungsrisiko durch Einklemmen gesehen.
Bei Feuerobjekten steht der sichere Umgang mit Feuer im Vordergrund. Aufstellung, Abstand, Untergrund, Funkenflug, Brennmaterial und Nutzungshinweise müssen beachtet werden. Bei Sichtschutzwänden entstehen Sicherheitsfragen vor allem durch Windlast und Befestigung: Systeme wie VISTA können erhebliche Wind- und mechanische Kräfte aufnehmen müssen und benötigen eine statisch sichere Montage.
Verletzungsgefahr sollte deshalb nicht pauschal bewertet werden. Entscheidend sind Nutzung, Standort, Nutzergruppe, Untergrund, Brandschutz, Rutschfestigkeit, Befestigung und die konkrete Ausführung des Objekts.